[sv]Ing Sachverständige + Bauingenieure – Experten für Immobilienbewertung
Willkommen auf der Homepage von [sv]Ing Sachverständige + Bauingenieure!
Diese Internetpräsenz soll Ihnen einen Einblick in meine Arbeit als Bauingenieur und Zerfizierter Immobiliengutachter DIAZert für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten – DIN EN ISO/IEC 17024 sowie als Recognised European Valuer (REV) der TEGoVA geben.
Qualifikationen
Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieurwesen
Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten – DIN EN ISO/IEC 17024
Recognised European Valuer (REV) der TEGoVA
ehrenamtlicher Gutachter des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt
Schwerpunkte
Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (Immobilienbewertung)
Bearbeitung von Versicherungsschäden an Gebäuden
Erstellung von Energieausweisen
Wir werden gern in Sachsen-Anhalt und dem Bereich Nordsachsen bis zum Stadtgebiet von Leipzig für Sie tätig.
Unsere Leistungen für Sie
Wertermittlungsgutachten
Egal, ob Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, ob Sie Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer zahlen sollen, ob Sie in eine Scheidung involviert sind oder als gerichtlich bestellter Betreuer agieren, ich kann Ihnen eine gerichtsfeste Immobilienbewertung erstellen.
Energieausweis
Wird eine Immobilie verkauft oder neu vermietet, müssen Sie Käufern, Mietern oder Interessenten unaufgefordert einen Energieausweis zur Kenntnis geben. Dieser gesetzlichen Verpflichtung können Sie durch einen von mir erstellten Energieausweis nachkommen.
Versicherungsschäden
Im Schadenfall ist es wichtig, mit der Versicherung auf Augenhöhe zu sein, damit Sie bekommen was Ihnen zusteht. Bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der sachgerechten und fachgerechten Schadenabwicklung unterstütze ich Sie.
Gutachterliche Leistungen
An- und Verkaufsberatung
Mietwertgutachten
Zertifikate und Mitgliedschaften
Kundenmeinungen
Besten Dank!
Ich kann Hr. Seidler uneingeschränkt weiterempfehlen.
Er konnte uns sofort weiterhelfen und einen Kontakt weiterleiten,der auf das Problem spezialisiert ist. Dieser Kontakt konnte uns sehr gut beraten. Dank ihm haben wir das Problem lösen können.
Wir sind sehr zufrieden gewesen und würden auch immer wieder bei Herrn Seidler anfragen.
Was versteht man unter Immobilienbewertung?
Unter Immobilienbewertung versteht man den Vorgang, bei dem der Wert einer Immobilie,
- bei einem Kauf oder Verkauf,
- bei einer Finanzierung,
- bei steuerlichen Angelegenheiten,
- bei einer Vermögensplanung
- oder einer rechtlichen Auseinandersetzung
geschätzt wird.
Nachdem der Immobiliengutachter die Immobilie bzw. das Grundstück gründlich untersucht hat, werden unterschiedliche Bewertungsmethoden angewendet, um einen angemessenen Wert zu ermitteln. Der Wert wird insbesondere durch die Lage, die Größe, den Zustand, die Bauqualität und die Ausstattung der Immobilie sowie andere Marktbedingungen beeinflusst. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auch auf Verkäufe vergleichbarer Objekte in der Umgebung oder Region gelegt.
Immobilienbewertung – die verschiedenen Wertbegriffe
In der Immobilienbewertung und in Sachverständigengutachten werden häufig verschiedene Wertbegriffe verwendet, die teilweise nicht einheitlich definiert sind.
Der bedeutendste Wertbegriff, der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Bewertungsgegenstandes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre und im § 196 des Baugesetzbuches geregelt ist. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben außer Betracht. Der Verkehrswert entspricht also dem Preis, auf den sich ein Verkäufer und ein Käufer unter normalen Umständen für ein Grundstück einigen würden, sprich der Kaufpreis bzw. Verkaufspreis. Das Grundstück kann ein Baugrundstück, ein Grundstück mit einem Haus, eine Eigentumswohnung oder eine andere Immobilie in Sachsen-Anhalt sein. Ein Synonym für den Verkehrswert ist der Begriff Marktwert.
Der Verkehrswert entspricht ebenso dem gemeinen Wert des Steuerrechts, der im § 9 des Bewertungsgesetzes verankert ist. Der als gemeiner Wert nach den Regeln des Bewertungsgesetzes abgeleitete Wert unterscheidet sich vom Verkehrswert lediglich hinsichtlich des Stichtags und der Methodik der Wertermittlung. Der gemeine Wert stellt die Besteuerungsgrundlage für die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer dar und wird nach einem vereinfachten Verfahren ermittelt. Der Steuerpflichtige kann bei einer Erbschaft oder Schenkung durch ein Verkehrswertgutachten nachweisen, dass der gemeine Wert (Verkehrswert) tatsächlich niedriger ist, als der vom Finanzamt ermittelte Wert. Für die Bemessung der Grundsteuer wird vom Finanzamt der Einheitswert ermittelt, der ebenfalls nach einem vereinfachten Verfahren ermittelt wird.
Früher wurde insbesondere in der landwirtschaftlichen Bewertung in Wertgutachten auch der sogenannte Schätzwert als durch Schätzung ermittelte Wert eines Bewertungsgegenstandes von Sachverständigen verwendet. Der Taxationswert ist dabei ein veraltetes Synonym für den Schätzwert und der Begriff Taxation für Immobilienbewertung bzw. Wertermittlung.
Der Begriff Versicherungswert wird bei Gebäudeversicherungen verwendet. Die Ermittlung von Versicherungswerten stellen die Grundlage für den Versicherungsschutz von beschädigten Gebäuden z.B. durch Unwetter oder Brand dar. Der Gebäudewert wird auf der Basis von typisierten Herstellungskosten aus dem Jahr 1914 ermittelt und mit Hilfe einer Verhältniszahl an heutige Wertverhältnisse angepasst. Der Versicherungswert wird von vielen Versicherern mittlerweile online ermittelt.
Fachartikel aus unserem Immobilien-Blog
10 Merkmale wie man einen seriösen Immobilienmakler erkennt
Eine Immobilie ist eine Anschaffung fürs Leben. Daher ist Immobilienkauf immer Vertrauenssache. Erfahren Sie hier die 10 Merkmale, an denen man einen seriösen Makler erkennt.
Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen? Erfahren Sie die 4 rechtswirksamen Gründe einer Mieterhöhung und schützen Sie sich vor ungerechtfertigten Forderungen.
Keine GEZ-Beitragspflicht für Lauben und Datschen
Besteht für Lauben und Datschen eine GEZ-Beitragspflicht? Die Antwort und Begründung des Gesetzgebers, die für viele Kleingärtner wichtig ist, erfahren Sie hier.





